1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Wartungs- und/oder Servicearbeiten zwischen der Gasolution GmbH als Auftragnehmerin und dem Kunden als Auftraggeber. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten jedoch nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir im Einzelfall wieder auf Sie hinweisen müssten.
2. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Auftragserteilung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
3. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferungsverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen, Kooperationsverträge) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich abzugeben. Schriftlichkeit im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt Schrift- und Textform (zB Brief, E-Mail, Telefax) ein. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
1. Der Umfang der geschuldeten Wartungs-/Serviceleistungen bestimmt sich nach dem jeweiligen Auftragsverhältnis.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich schriftlich erklärt.
1. Die Vergütung für unsere Leistungen ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme ohne Abzug fällig. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
2. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Leistungen bleiben Gegenrechte des Auftraggebers unberührt.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und -gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
1. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen.
2. Der Auftraggeber stellt uns -sofern nichts anderes vereinbart ist- die benötigte technische Dokumentation der zu wartenden Geräte und die zur Auftragsdurchführung benötigten Unterlagen zur Verfügung.
1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen oder außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2. Auf Schadensersatz haften wir -gleich aus welchem Rechtsgrund- im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3. Die sich aus Abs.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben.
1. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher -auch internationaler- Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Unna. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.